AGB

1. Reservierung und Bezahlung

Eine Buchung gilt als rechtsverbindlich angenommen, sobald die Zusage eindeutig schriftlich (E-Mail) oder mündlich bestätigt wurde.

Das Honorar wird sofort nach Abschluss des Fotoshootings und dem darauffolgenden Eingang der Rechnung beim Kunden fällig.

Der Kunde ist abweichend von den gesetzlichen Regelungen des § 641 BGB vorleistungspflichtig. Das bedeutet, dass die final bearbeiteten Bilder erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt werden. Eine frühere Bereitstellung der Aufnahmen vor Zahlungseingang obliegt meinem eigenen Ermessen.

2. Art der Leistung und Bereitstellungsfristen

a) Die Übergabe der Ergebnisse erfolgt ausschließlich im JPEG-Dateiformat. Die Auswahl der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten JPEG-Dateien trifft allein der Fotograf (Auftragnehmer). Es besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe spezifischer Einzelmotive. Die digitalen Originale im RAW-Format werden nicht übermittelt, sie verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Der Fotograf ist ausdrücklich nicht zur Archivierung der RAW- oder JPEG-Daten verpflichtet.

b) Die Bildbearbeitung wird nach dem fachlichen und kreativen Ermessen des Fotografen vorgenommen. Umfangreiche Retuschen, wie beispielsweise die Verformung von Körperteilen, das Entfernen von Objekten, intensive Hautkorrekturen o.ä., sind nicht inbegriffen und werden nur bei gesonderter Beauftragung gegen ein zusätzliches Entgelt durchgeführt.

c) Geringfügige Abweichungen in Farbe, Kontrast und Helligkeit bei gedruckten Produkten (Prints) sind technisch bedingt normal und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt sowohl für die digitalen Dateien als auch für physische Produkte wie Alben, Wandbilder und Ausbelichtungen.

d) Die digitalen Fotos im JPEG-Format werden dem Auftraggeber spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Shootingtermin übergeben.

3. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt stets bei Jana Reichert Photography. Der Auftraggeber erhält lediglich die privaten Nutzungsrechte (Recht zur Veröffentlichung und Vervielfältigung für private Zwecke). Bei einer Veröffentlichung der Bilder im Internet (z.B. auf sozialen Medien wie Instagram) wird um einen klaren Urheberrechtsnachweis gebeten, beispielsweise durch die Nennung von „Jana Reichert Photography“ oder eine Verlinkung des offiziellen Instagram-Profils (@janareichertphotography). Gemäß Urheberrechtsgesetz dürfen die Bilder nicht nachträglich verändert oder bearbeitet werden. Die Teilnahme an Fotowettbewerben mit den Bildern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

4. Verantwortlichkeit des Auftragnehmers (Haftung)

Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten. Ausgenommen davon sind wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, ausdrückliche Garantiezusagen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für etwaige Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5. Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen

Mit der Buchung des oben genannten Pakets erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jana Reichert Photography einverstanden.

Bei Hochzeitsbuchungen gelten ausschließlich die spezifischen Vereinbarungen, die in einem separaten, individuellen Vertrag festgehalten werden; die hier aufgeführten AGB finden in diesem Fall keine Anwendung.